Sachverständige, was gibt es für Unterschiede

 

Beispielhafte Firmierung von nicht vereidigten Sachverständigen (Stand 2007/06)

Die genannten Personen sind alle
nicht öffentlich bestellt und vereidigt.

 

Dipl.-Ing. für Bauwesen Ulrich A.

Horst B.  freier EDV-Sachverständiger

Prüfungszertifikat des BSG e.V.

ibsg-todorow,  Ing.- & Sachverständigenbüro Dr. T.


Urkunden und Zertifikate

Wie bereits erwähnt, wurde ich von der DESAG und der BSG als EDV-Sachverständiger ausgebildet, geprüft und zertifiziert. Im folgenden sind meine Zertifikate der BSG e.V. und der DESAG abgebildet.

EDV-Sachverständigen Urkunde der BSG für NIkolay Todorow als EDV-SachverständigerEDV-Sachverständigen Urkunde der DESA von Nikolay Todorow

"Die obigen Abbildungen wurden mit Absicht nicht größer eingestellt. Sollten Sie mich beauftragen, so werden ich die Urkunden und meinen DESAG-Mitgliederausweis auf Wunsch vorlegen. Natürlich werden sämtliche Gutachten mit einem offiziellen Sachverständigenstempel der auf mich ausgestellt ist, rechtskräftig besiegelt."

Michael K.  EDV-Sachverständiger

Im Januar 2004 wurde Herr Diplom-Informatiker Michael K. von der
Deutschen Sachverständigen Gesellschaft DESA zum unabh�ngigen EDV-Sachverständigen ernannt.
   
20011/05 - Name und Stempel  auf Wunsch von Herrn K entfernt.           

Jörg M., Sachverständiger EDV (Stand 2008/04)

 

Mitgliedschaft im

Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerkes e.V.

Bundesverband Sachverständiger und Gutachterwesen e.V.

bdsh

bsg

 

Diplom Wirtschaftsinformatiker (FH) Markus Sch.

Anerkannter EDV-Sachverständiger für Systeme und Anwendungen
der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich\n

Mitglied in den Verbänden DESA und BSG e.V.

Stefan O., Der EDV-Sachverständige

Als von der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft mbH (DESAG) geprüfter und anerkannter EDV-Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich und Mitglied im Berufsfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen (BSG) sowie dem Deutschen EDV-Gerichtstag,

Heinz H., EDV-Sachverständiger

Frei, Objektiv, Neutral. Geprüft durch den Verband der Sachverständigen und Datenschützer e. V. (VSD)

Andreas S.

§

Geprüfter EDV-
Sachverständiger (vsd)

§

Geprüfter Datenschutz- beauftragter (bbw & vsd)

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