Sachverständige, was gibt es für Unterschiede

öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung „Sachverständiger“ ist die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (Abkürzung: ö.b.v.) gesetzlich geschützt.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gibt es ausschließlich in Deutschland. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 91 der Handwerksordnung oder in § 36 der Gewerbeordnung (GewO). Die Bestellung kann durch eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Landwirtschaftskammer, eine Architekten- oder Ingenieurkammer oder durch das Regierungspräsidium eines Landes erfolgen. 

Laut Zivilprozessordnung sollen vorzugweise öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eingesetzt werden.
Auch dies zeigt den hohen Stellenwert der öffentlichen Bestellung und Vereidigung.

Nur die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind berechtigt, einen Rundstempel zu führen.
Insbesondere der Rundstempel mit einem umlaufenden Text ist das Markenzeichen eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in Listen z.B. der IHKs zusammengefasst, alle Namen sind frei zugänglich und können im Internet unter der zentralen Stelle IHK Sachverständigenverzeichnis gefunden werden.

Das Institut für Sachverständigenwesen bietet Schulungen für Sachverständige auf dem Weg zur Vereidigung an.  Die kosten liegen bei einem Tagessatz von ca. 150,- bis 170,- EUR/Tag.

Der BVS e.V. mit seinen Landesverbänden  ist mit ca. 5.000 Mitglidern der grösste Verband, in dem die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen organisiert sind.